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Lüftung von Sicherheitsschränken

Sicherheitsschränke gemäß DIN EN 14470 müssen mit Zu- und Abluftanschlüssen versehen sein, um mit Hilfe eines technischen Abluftsystems den Austritt von gefährlichen Dämpfen in den Arbeitsraum zu vermeiden. Dabei ist die Lüftung an ungefährdeter Stelle ins Freie zu führen. Alternativ haben sich bei Sicherheitsschränken für Lösemittel ATEX-konforme (2014/34/EU) Umluftfiltersysteme in der Praxis bewährt. Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sind aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials gemäß TRGS 510 zu erden.

Ihr Plus durch technische Lüftung!

  • Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre: Bereits ab einem 10-fachen Luftwechsel je Stunde kann im Sicherheitsschrank eine Konzentrationsverdünnung erreicht werden, sodass eine Ex-Zone um den Schrank vermieden wird. Beachten Sie bitte, dass eine einmalig geöffnete Laborflasche bereits eine dauerhafte Emissionsquelle darstellen kann.
  • Minimierung der Gesundheitsgefahr: Mit technischer Lüftung kann einer erhöhten Explosionsgefahr sowie Geruchsbelästigung entgegengewirkt werden. In der Praxis kann es notwendig sein, einen höheren Luftwechsel einzustellen.
  • Wirksamkeit/Funktionalität: Die Lüftung muss unmittelbar oberhalb der Bodenauffangwanne wirksam werden, da Lösemitteldämpfe oftmals schwerer sind als Luft. In der Laborrichtlinie wird zudem gefordert, dass die Absaugung direkt an der Gefahrenstelle wirksam wird. Daher sind alle DÜPERTHAL Sicherheitsschränke mit einer Be- und Entlüftung in jeder Schrankebene ausgestattet.

Um maximale Sicherheit für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, ist der Anschluss an die technische Abluft bei vielen Chemikalien dringend zu empfehlen. Gegen den Austritt gefährlicher Dämpfe in den Arbeitsraum bietet DÜPERTHAL verschiedene Lösungen. Alle Ventilatoren und Geräteteile erfüllen die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) und entsprechen somit höchsten Sicherheitsstandards.

Raumlufttechnische Anlagen gemäß DIN 1946-7
Sicherheitsschränke sind ablufttechnische Einrichtungen, sobald sie mit Fortluft bzw. Umluft betrieben werden. Abluftanlagen sind so zu planen, zu errichten und zu betrieben, dass keine Gefährdung durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Freigesetzte Gase, Dämpfe, Aerosole müssen soweit abgeführt und verdünnt werden, dass Gesundheitsgefährdungen über die Atemluft vermieden werden. Erst eine Dauerüberwachung der Lüftung ermöglicht dem Betreiber, geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die bei einem Ausfall der Lüftung möglicherweise entstehenden Gefährdungen zu vermeiden. Bei der Auslegung der Anlagen ist zu berücksichtigen, dass der Schalldruckpegel von 52 dB(A) im Raum nicht überschritten wird.

Ihr Plus durch technische Lüftung

ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Die Anbringung eines Ventilators an einem Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase stellt eine Gerätekombination dar. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen Ventilatoren als Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2 die Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU (gilt seit 20.04.2016, vorher 94/9/EG) erfüllen.

Brennbare und aggressive Dämpfe
Aufgrund der Vielzahl von brennbaren und aggressiven Dämpfen kann eine pauschale Aussage über die Beständigkeit der Abluftsysteme und Ventilatoren nicht getroffen werden. Wir empfehlen: Vergewissern Sie sich, dass die Dämpfe der eingelagerten Medien das Material der Ventilatoren nicht angreifen – hilfreich ist hier der Hersteller bzw. das EG-Sicherheitsdatenblatt der Flüssigkeit.

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