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FAQ

Passive Lagerung ist das Aufbewahren brennbarer Flüssigkeiten in Behältern, die dicht verschlossen sind und die im Lager weder befüllt noch entleert noch zu sonstigen Zwecken geöffnet werden.

Aktive Lagerung ist das Aufbewahren brennbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Gefäßen, die am Ort ihrer Lagerung ortsfest als Entnahme- oder Sammelbehälter benutzt oder zu sonstigen Zwecken geöffnet werden.

Wird am Sicherheitsschrank ab- und umgefüllt (aktive Lagerung) ist der Betrieb ohne technische Abluft nicht zulässig. Bei der Lagerung von geschlossenen Gebinden (passive Lagerung) ist ein Betrieb ohne technische Abluft erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen der zu lagernden Behälter erfüllt werden:

  • Die gelagerten Behälter müssen dicht verschlossen sein.
  • Es muss eine regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit stattfinden.
  • Das Öffnen der Behälter muss ausgeschlossen sein.
  • Die Behälter dürfen außen nicht durch entzündbare Flüssigkeiten benetzt sein.

Dies ist im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren und die daraus resultierenden Ex-Zonen um den Schrank sind einzuhalten:

  • Bei einem Sicherheitsschrank ohne technische Lüftung ist das Innere explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 und der Bereich um den Sicherheitsschrank keine Zone.
  • Werden nicht alle vorstehend beschriebenen Bedingungen zu Behältern erfüllt, ist das Innere des Sicherheitsschrankes jedoch in Zone 1 eingestuft, und der Umkreis von mindestens 2,5 m um den Sicherheitsschrank herum bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 m über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2.
  • In technisch belüfteten Arbeitsräumen mit einem mindestens fünffachen Luftwechsel pro Stunde kann der explosionsgefährdete Bereich der Zone 2 auf 1 m vor dem Sicherheitsschrank und 0,5 m seitlich vom Sicherheitsschrank sowie auf eine Höhe von 0,3 m über dem Fußboden verringert werden.

Bei passiver Lagerung empfiehlt sich daher der Betrieb mit technischer Abluft mit einem mindestens ständigen 10-fachen Luftwechsel pro Stunde. Dadurch entfallen um den Schrank die Ex-Zonen.

Die Luftwechselrate wird vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes festgelegt. Dabei können allgemein etablierte Kennzahlen als Grundlage zu Rate gezogen werden:

Bei passiver Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist ein mindestens 10-facher Luftwechsel pro Stunde empfehlenswert, um eine Ex-Zone zu vermeiden. Um Gerüche zu reduzieren, kann ein höherer Luftwechsel nötig sein.

Bei aktiver Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist der Sicherheitsschrank mit einem Luftwechsel von mindestens 21 m³/h zu betreiben und die Lüftungsfunktion zu überwachen.

Brennbare Gase sollten mit einem mindestens 10-fachen Luftwechsel pro Stunde gelagert werden und toxische Gase bei mindestens 120-fachem Luftwechsel pro Stunde.

Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sowie Sicherheitsschränke für die aktive Lagerung sind zur Vermeidung von Zündgefahren über einen Potenzialausgleich zu erden.

Ein Sicherheitsschrank mit Feuerwiderstandsfähigkeit, z. B. Typ 90 oder Typ G90, ist für die Aufstellung im Freien nicht geeignet. Der Sicherheitsschrank muss im Gebäude, vor Feuchtigkeit geschützt, und im Temperaturbereich zwischen -5°C und 45°C betrieben werden.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen außerhalb von Gebäuden, bieten wir Ihnen alternative Lösungen wie etwa Sicherheitslagercontainer an.

DÜPERTHAL Sicherheitsschränke sind baumustergeprüft und entsprechend zertifiziert. Ein Umbau führt zum Verlust des TÜV-Zertifikats und kann zudem die Funktionsweise einschränken. Bitte kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bei DÜPERTHAL, um Ihre Lagersituation zu besprechen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Nein, da diese Schränke nach unterschiedlichen Beschaffenheitsanforderungen und Normen gebaut werden. Sicherheitsschränken zur Lagerung von Druckgasflaschen werden nach DIN EN 14470-2 und Sicherheitsschränken zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten nach DIN EN 14470-1 gebaut, geprüft und zertifiziert.

Durch die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen können sich zusätzliche Gefährdungen ergeben. Daher dürfen Gefahrstoffe nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Grundsätzlich dürfen entzündbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nicht mit Gefahrstoffen zusammengelagert werden, die zur Entstehung von Bränden führen können. Bitte gleichen Sie die Angaben der Gefahrstoffdatenblätter mit der Zusammenlagerungstabelle der Lagerklassen ab. Diese Informationen sind in der Gefährdungsanalyse zu dokumentieren. Kontaktieren Sie bei Bedarf den Gefahrstoffhersteller.

Entzündliche Gase (Wasserstoff) und oxidierend wirkende Gase (Sauerstoff) dürfen mit Einschränkungen in Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-2 zusammen gelagert werden. Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben der Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffhersteller sowie die nationalen Vorschriften.

DÜPERTHAL besitzt weltweit ein großes Netz an etablierten Vertriebspartnern. Rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne, wie Aufträge aus Ihrem Land schnell und kostengünstig abgewickelt werden können.

Für aktuelle Schrankmodelle kann das technische Datenblatt einfach von unserer Internetseite heruntergeladen werden: Einfach die Artikelnummer des Schranks, die sich auf dem Aufkleber auf der Schranktür befindet, in das Suchfeld auf unserer Internetseite eingeben und den Reiter „Datenblatt“ auswählen.

Eine Kopie der entsprechenden Zertifikate finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Sicherheitsschranks. Für aktuelle Schrankmodelle können die Zertifikate jedoch auch einfach von unserer Internetseite heruntergeladen werden: Einfach die Artikelnummer des Schranks, die sich auf dem Aufkleber auf der Schranktür befindet, in das Suchfeld auf unserer Internetseite eingeben und den Reiter „Zertifikate“ auswählen.

Bitte kontaktieren Sie unsere Serviceabteilung unter +49 6188 9139-157 oder service@dueperthal.com.

Bitte teilen Sie uns die Schlüsselnummer des entsprechenden Schlosses mit. Diese ist beispielsweise auf dem Schließzylinder eingraviert. Mit dieser Schlüsselnummer können Sie direkt in unserer Serviceabteilung unter +49 6188 9139-157 oder service@dueperthal.com einen Ersatzschlüssel bestellen.

Sicherheitstechnische Einrichtungen sind gemäß BetrSichV, TRGS 526, TRGS 510, ArbStättV und dem vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervall 1x jährlich von einem Sachkundigen (qualifizierte Person) nach TRBS 1203 zu überprüfen. Um dem gerecht zu werden und die sicherheitstechnische Funktion Ihres Sicherheitsschranks zu gewährleisten, empfehlen wir die jährliche Prüfung der Sicherheitsschränke durch einen unserer Servicetechniker.

Bitte beachten Sie, dass Versicherer, Berufsgenossenschaften und andere Prüforgane spätestens bei einem Schadens- bzw. Brandfall den lückenlosen Nachweis der jährlichen Prüfzertifikate anfordern und eine gültige Prüfplakette vorhanden sein muss.

Sie können gerne unsere Serviceabteilung direkt unter +49 6188 9139-166 oder service@dueperthal.com kontaktieren.

Bitte stellen Sie sicher, dass der Schrank korrekt ausgerichtet ist. Besteht das Problem weiterhin, kontaktieren Sie bitte unsere Serviceabteilung direkt unter +49 6188 9139-166 oder service@dueperthal.com.

Bitte kontaktieren Sie unsere Serviceabteilung direkt unter +49 6188 9139-166 oder service@dueperthal.com.

Dieser Vorgang ist in der Bedienungsanleitung Ihres Geräts detailliert beschrieben. Bitte befolgen Sie die dort genannten Schritte.

Die Garantiezeit ist in unseren AGB detailliert beschrieben.

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